Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AperaMedia, Jorin Krocker, Walter-Boch-Str. 8c, 79183 Waldkirch
(nachfolgend auch: AperaMedia)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die AperaMedia mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) AperaMedia schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit AperaMedia als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als AperaMedia ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn AperaMedia in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von AperaMedia / Mitwirkung des Kunden

(1) AperaMedia erbringt Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings (z.B. Markenauftritt, Facebook Werbeanzeigen). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet AperaMedia dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann AperaMedia lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von AperaMedia nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch AperaMedia, bleibt der Vergütungsanspruch von AperaMedia unberührt.

(3) In Bezug auf die von AperaMedia zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht AperaMedia in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook, Google oder Amazon nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist AperaMedia nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von AperaMedia wird durch eine solche Maßnahme nicht berührt.

(5) AperaMedia schuldet dem Kunden nicht das Erreichen bestimmter Lead-Zahlen.

(6) AperaMedia ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderen Dritten erbringen zu lassen.

(7) Der Kunde hat auf Verlangen / erstes Anfordern von AperaMedia einen administrativen Ansprechpartner innerhalb seines Unternehmens zu benennen. Sofern diese Person aus dem Unternehmen des Kunden ausscheidet, hat der Kunde AperaMedia darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen, welche von AperaMedia erstellt werden, ausschließlich selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Fotos, Impressums- und Datenschutzseiten. Eine Überprüfung vor Veröffentlichung durch einen Rechtsbeistand wird empfohlen. Sofern AperaMedia dem Kunden über Drittanbieter aggregierte Impressums- und Datenschutztexte zur Verfügung stellt (z.B. von eRecht24), werden diese ausschließlich als Platzhalter zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist selbstständig zur Überprüfung beziehungsweise Herstellung der Rechtskonformität der verwendeten Texte verpflichtet.

(9) Die vereinbarte Vergütung von AperaMedia in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.

(10) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde AperaMedia sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.

(11) Die bei AperaMedia gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen AperaMedia und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Zur Dokumentation können über Video-Telefonie Gespräche von AperaMedia im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzen aufgezeichnet werden, wenn der Auftraggeber / Kunde im Voraus hierzu sein Einverständnis erklärt hat.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen AperaMedia und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von AperaMedia angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von AperaMedia erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, entweder durch Rechnungsstellung oder per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung der Dienste von AperaMedia ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von AperaMedia ist anders lautend. Eine AperaMedia erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) AperaMedia ist berechtigt, fällige Zahlungen des Kunden von einem Drittdienstleister / Erfüllungsgehilfen (z.B. Digistore24, PayPal) abwickeln zu lassen. Insoweit gelten zusätzlich die Bedingungen des Drittanbieters, auf welche separat hingewiesen wird.

(4) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:

Apera Media, Jorin Krocker, Walter-Boch-Str. 8c, 79183 Waldkirch und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von unserem Konto

IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Nicolas Weigand und Jorin Krocker GbR und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

Vorname und Name des Kontoinhabers:

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers:

Postleitzahl und Ort:

Kreditinstitut (Name und BIC):

IBAN:
____________ ___________________________________

Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers

– – –

(5) AperaMedia stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an AperaMedia zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(8) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich, als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist AperaMedia berechtigt, das Logo des Partners auf der eigenen Webseite https://www.aperamedia.de zu Werbezwecken zu verwenden.

(9) Zusatz zu Kooperationen auf Provisionsbasis: Der Auftragnehmer ist AperaMedia gegenüber verpflichtet, die Anzahl und die daraus resultierende Umsatzsumme mitzuteilen, die zur Berechnung der Provision dient. Im Zweifelsfall muss der Auftragnehmer AperaMedia die korrekt erfassten Daten der Vertragsabschlüsse mitteilen, damit daraufhin die korrekte Auswertung und Abrechnung erfolgen kann. Hat der Auftragnehmer mit der vertraglichen Meldepflicht vorsätzlich einen Abschluss verschwiegen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Auftraggeber in Höhe von 5.000,00€ pro Fall verpflichtet. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe auch ohne Vorbehaltserklärung bis zum Zeitpunkt der Schlusszahlung geltend machen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt von der Zahlung der Vertragsstrafe unberührt. Im Falle der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche ist die Vertragsstrafe anzurechnen. AperaMedia haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den Auftragnehmer.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 30 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch AperaMedia beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei AperaMedia eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei AperaMedia vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber AperaMedia in Verzug, ist AperaMedia berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. AperaMedia wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 7 Erfüllung

(1) AperaMedia wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. AperaMedia ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass AperaMedia bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird AperaMedia innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist AperaMedia gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von AperaMedia unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) AperaMedia und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von AperaMedia entfernt der Kunde eine über AperaMedia abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen AperaMedia und dem Kunden.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von AperaMedia (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von AperaMedia zu wahren. AperaMedia ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von AperaMedia innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.

§ 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass AperaMedia überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt AperaMedia insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Referenznennung

Der Auftraggeber / Kunde räumt AperaMedia das Recht ein, ihn in jedem Medium als Referenz zu benennen. Dies umfaßt auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Eine Verpflichtung AperaMedia’s zur Referenzbenennung besteht jedoch nicht.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von AperaMedia erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von AperaMedia für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die AperaMedia nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an AperaMedia über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Haftung

(1) AperaMedia haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AperaMedia nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet AperaMedia nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet AperaMedia nicht.

§ 13 Widerrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. AperaMedia gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 14 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an AperaMedia die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Der Kunde stellt AperaMedia von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, AperaMedia hat diese Verstöße zu verantworten.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von AperaMedia maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von AperaMedia. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von AperaMedia.

AGB Stand: 01.02.2022 © Vervielfältigung verboten.

Kostenloses Erstgespräch anfragen